AngebotsverarbeitungsvereinbarungAUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG zwischenAuktionshaus Taunus – nachfolgend „ Auftragnehmer “ – und dem Kunden – nachfolgend „ Auftraggeber “ – – nachfolgend gemeinsam „ Parteien “ genannt – (nachfolgend „ Vertrag “) Einzelheiten in Bezug auf die Dienstleistung des Auftragnehmers sind in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (nachfolgend „ Hauptvertrag “) geregelt. Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im geschlossenen Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten („ Daten “) des Auftraggebers verarbeiten. 1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung 1 Aus dem Hauptvertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Die Details sind in Anhang A aufgeführt. 2 2 Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben. 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 Der Auftragnehmer verarbeitet die in Anhang A genannten Daten im Auftrag des Fortsetzung folgt, ist in Arbeit. |